Mieter ABC
Abgemeldete Autos dürfen auf unseren Grundstücken oder an der Straße nicht abgestellt werden. Widerrechtlich abgestellte Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes, vertragswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Dabei kann eine Abmahnung sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar.
Die Abmahnung geht meist weiteren rechtlichen Schritten voraus und ist in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen.
Die in der Abmahnung eingeräumte Frist muss eine Änderung des vertragswidrigen Verhaltens ermöglichen.
Die Wohnungsabnahme findet am Ende des Mietverhältnisses statt. Der aktuelle Zustand der Wohnung wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten. An diesem Tag werden ebenfalls die Schlüssel abgeben, bzw. übergeben.
Vor der Abnahme wird in der Regel eine Vorabnahme durchgeführt. An diesem Termin wird die Wohnung vorab begangen und mögliche notwendige Arbeiten vor Mietvertragsende festgelegt. Der Termin für die Vorabnahme wird in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt.
Durch Krankheit, berufliche Aufgaben etc. kann es möglich sein, dass ein Mieter seine Wohnung nicht bewohnt. Dies ist vertragsrechtlich kein Problem, jedoch muss sichergestellt werden, dass:
- Mietzahlungen fristgerecht eingehen,
- die Reinigungspflichten außerhalb der Wohnung fortgesetzt werden (Treppenhaus, Schneeschieben),
- die Beheizung der Räume im Winter (gegen Frost- und Schimmelschäden), außerdem empfehlen wir die Hinterlegung eines Schlüssels bei einem Nachbarn oder Bekannten, damit die Wohnräume im Notfall betreten werden können.
Wird die Wohnung während der Abwesenheit des Mieters Freunden oder Bekannten zur Verfügung gestellt, darf damit keine Untervermietung einhergehen.
Sollte ein Bewohner in Ihrer Wohnung ausziehen wollen, teilen Sie uns bitte dies schriftlich mit. Dafür können Sie gerne unser Formular „Auszug Bewohner“ verwenden (Link Abmeldungsformular). Eine Wohnungsgeberbestätigung bezüglich eines Auszugs ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland umziehen.
Wenn Sie Vertragspartner sind, müssen alle Vertragspartner dem Auszug zustimmen und den schriftlichen Antrag unterschreiben. Es wird daraufhin ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt.
Achtung: Wir sind nicht verpflichtet, Vertragsparteien aus dem Mietvertrag zu entlassen, sollte der andere Vertragspartner die Mietzahlung allein nicht leisten können.
Kleine Instandhaltungen und Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag sind vom Mieter zu übernehmen. Dabei handelt es sich um Schäden an Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel der Fenster- oder Türgriff.
Weitere Regellungen zu den Bagatellschäden können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Sollten Sie sich an Etwas in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Wohnumfeld stören, reichen Sie uns eine Beschwerde bitte immer schriftlich ein. Eine mündliche Beschwerde kann von uns nicht bearbeitet werden.
Bei privaten Auseinandersetzungen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Privat-Eigentums, sowie z.B. Bedrohungen durch Nachbarn, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
Jeder Mieter ist selbstverständlich berechtigt Besuch nach eigenen Vorstellungen in Häufigkeit und Dauer zu empfangen. Allerdings ist keine Daueraufnahme oder Untervermietung erlaubt, Besuch bezieht sich immer auf einen begrenzten Zeitraum von maximal 6 Wochen.
Achten Sie bitte darauf, dass auch Ihr Besuch verpflichtet ist, sich an die Hausordnung zu halten (Link Hausordnung)
Mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie Vorauszahlungen für die allgemeinen Betriebskosten, Heizkosten und Wasser. Zu den umlagefähigen Kosten gehören beispielsweise: Grundsteuer, Kosten für Wasser, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder die Verteileranlage für Breitbandkabel.
Hierüber bekommen Sie von uns jeweils im Folgejahr, spätestens bis zum 31.12., eine Betriebskostenabrechnung zugesandt.
Guthaben und Nachforderungen werden in dieser Abrechnung ausdrücklich gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass entstandene Guthaben von uns nur automatisch berücksichtigt werden können, wenn wir auch die Miete durch ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie einen Dauerauftrag für Ihre Mietzahlung eingerichtet haben, teilen Sie uns bitte schriftliche Ihre Bankverbindung für die Überweisung mit.
Sofern ein öffentlicher Leistungsträger (z.B. Jobcenter) für Ihre Mietzahlung aufkommt, reichen Sie die Abrechnung bitte bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.
Ein Mieter ist berechtigt, Personen dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit in die Wohnung aufzunehmen, mit denen er sein Leben und seine Wohnung teilen will. Bei dauerhafter Aufnahme besteht allerding eine Anzeigepflicht der Mieter gegenüber dem Vermieter. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Das Formular für die Anmeldung eines weiteren Bewohners finden Sie hier (Formular Aufnahme Bewohner). Nach Einverständnis des Vermieters wird daraufhin eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausgestellt.
Dies gilt nicht für zeitlich begrenzte Besuche.
Tipp: Vereinbaren Sie den Termin beim Einwohnermeldeamt für die Anmeldung erst, nachdem Sie die Wohnungsgeberbestätigung erhalten haben.
Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, notwenige Arbeiten in Ihrer Wohnung durchführen zu lassen und zu dulden. Sollte ein Schaden oder eine notwendige Wartung in Ihrer Wohnung durch eine Handwerkerfirma behoben oder durchgeführt werden, müssen Sie diesen Handwerkern den Zutritt gewähren.
Nutzen Sie für das Abstellen der Fahrräder die dafür vorgesehenen Bereiche, wie zum Beispiel der Fahrradkeller oder Fahrradständer an der Wohnanlage. Stehen keine geeigneten Abstellmöglichkeiten zur Verfügung, können Mieter die Fahrräder in den eigenen Wohn- oder Kellerräumen abstellen.
Im Hausflur, auf dem Hof, im Kellergang oder an anderer öffentlicher Stelle dürfen Fahrräder nur in Absprache mit dem Vermieter abgestellt werden. Dabei darf kein anderer Mieter durch das Fahrrad gestört werden. Dazu sind die Fluchtwege zwingend freizuhalten.
Bei massiven Vertragsverletzungen sind wir zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung berechtigt. Gründe für eine fristlose Kündigung sind zum Beispiel Zahlungsverzug, nachhaltige Störung des Hausfriedens oder ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung.
Bei einer fristlosen Kündigung sind Sie verpflichtet, unverzüglich, in der Regel aber spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kündigung, die Wohnung zu räumen.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug wird bei Begleichung des Rückstands unwirksam, es sei denn Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug erhalten. Sollte dies der Fall sein, bleibt die fristlose Kündigung auch bei Zahlung des gesamten Rückstands bestehen.
Garagen, die mit der Wohnung zusammen gemietet wurden, können auch nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden.
Das Grillen mit Holzkohle ist bei uns grundsätzlich nicht gestattet.
Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen Forderungen auf Schadensersatz, wenn von Ihnen unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig ein Schaden verursacht wurde. Dazu gehören zum Beispiel auch Schäden in Ihrer Mietwohnung an fest eingerichteten, im Mietpreis enthaltenen Einrichtungsgegenständen wie Küchen, Bäder oder auch anderes Interieur. Der Vermieter ist in diesem Fall zur Schadensersatzforderung berechtigt. Diese Forderung wird von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ebenfalls werden auch Schäden außerhalb Ihrer Wohnung, etwa in Wohnungen Dritter, von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Wir empfehlen Ihnen daher sehr, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Schadensersatzforderung selbstständig zu begleichen kann, im Gegensatz zu dem Beitrag der Haftpflichtversicherung, um einiges teurer sein.
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft. Im Sinne einer harmonischen Hausgemeinschaft ist es erforderlich, dass sich alle Mietparteien und dessen Besuch an diese Regeln halten.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und jeglicher wiederholter Verstoß gegen die geltenden Regeln kann zu einer Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung führen.
Mit einer Hausratversicherung können Sie Gegenstände, die Ihnen gehören und sich in Ihrer Wohnung befinden, gegen Feuer, Blitzschlag und Überspannung durch Gewitter, Wasser, Sturm und Hagel absichern. Auch Einbruchdiebstahl ist versichert. Die Hausratversicherung versichert persönliches Eigentum, etwa Kleidung, elektronische Geräte, Möbel und Ähnliches. Der Hausrat aller Familienmitglieder, die dort wohnen, ist versichert.
Wir empfehlen Ihnen daher sehr, eine Hausratversicherung abzuschließen. Eine Neuanschaffung von den zerstörten oder gestohlenen Gegenständen kann, im Gegensatz zu dem Beitrag der Hausratversicherung, sehr teuer werden.
Beispiele, die bei Abschluss einer Hausratversicherung abgedeckt werden: Einbrecher stehlen Ihren Laptop, ein Rohrbruch ruiniert Ihre Möbel oder ein Küchenbrand durch angebranntes Essen auf dem Herd.
Kleintiere, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Fische oder Vögel dürfen ohne vorheriges Einverständnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden.
Bei Hunden oder Katzen bedarf es die Einwilligung des Vermieters. Nutzen Sie hierfür gerne unser Formular Tierhaltung.
Das richtige Heizen und Lüften ist wichtig, um ein gesundes Raumklima in der Wohnung zu erhalten. Gleichzeitig vermeiden Sie durch das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten Schimmelbildung in Ihrer Wohnung.
Sie interessieren sich für eine neue Wohnung? Schauen Sie bei unseren Angeboten auf unserer Homepage oder bei ImmobilienScout24 vorbei.
Dort können Sie sich auf eine bestimmte Wohnung bewerben. Eine allgemeine Wohnungsanfrage ist momentan nicht möglich.
Bei Störungen Ihres Kabelfernsehens wenden Sie sich an das zuständige Unternehmen PYUR.
Kunden-Hotline: (030) 25 777 777
Bei der Anmietung unserer Wohnungen ist eine Kaution als Mietsicherheit zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution beträgt drei Kaltmieten und sie ist auf ein gesondertes, durch uns angelegtes, Kautionskonto zu zahlen. Die Kaution kann in maximal drei Raten gezahlt werden, wobei die erste zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden muss. Die folgenden Raten sind mit den nächsten Mietzahlungen zu leisten.
Achtung: Wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution in einer Höhe in Verzug ist, die zwei Kaltmieten entspricht, sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann die hinterlegte Kaution mit sämtlichen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnet werden.
Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, die Mietsicherheit für bis zu sechs Monate einzubehalten. Sofern keine Forderungen mit der Kaution verrechnet werden müssen, wird diese schnellstmöglich ausgezahlt.
Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten:
Mo – Fr 9:30 – 12:30 Uhr
Mo, Di, Do 14:00 – 16:00 Uhr
unter folgender Telefonnummer:
05731 – 2406 – 0
Oder per E-Mail:
info@sgh-badoeynhausen.de
Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular (Link zu Kontaktformular) auf unserer Homepage Ihre Anliegen mitteilen.
Alle weiteren Telefonnummern und E-Mail Adressen finden Sie unter „Team“
Wenn Sie Ihr Mietverhältnis für Ihre Wohnung kündigen möchten, muss Ihre schriftliche Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter vorliegen. Eine Kündigung per E-Mail oder per Fax ist nicht gültig. Alle Vertragspartner müssen unterzeichnen. Eine Kündigungsvorlage finden Sie bei den Formularen (Link Kündigungsformular).
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate („[…] bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats […]“, Quelle: § 573c BGB).
Für Garagen oder Gewerbe können ggf. abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt auch noch einmal Ihren Mietvertrag oder setzen sich mit Ihrem/Ihrer zuständigen Kundenbetreuer/in in Verbindung.
Eine Rücknahme Ihrer Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass eine Rücknahme der Kündigung durch den Vermieter nicht akzeptiert werden muss.
Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. In dieser Bestätigung wird Ihnen das Vertragsende und in der Regel ein Termin für eine Vorabnahme mitgeteilt.
Lüften ist genauso wichtig wie das richtige Heizen der Wohnung. Als raumtechnisch und energetisch vernünftiges Lüften, neben der automatischen Belüftung, wird ein täglich, mindestens dreimaliges, stoßartiges Querlüften (Durchzug) zu je knapp zehn Minuten empfohlen.
Das ordnungsgemäße Lüften und Heizen kann Schimmelbildung in Ihrer Wohnung vermeiden.
Für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung werden zusätzliche Mahngebühren berechnet.
Wenn die Miete vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden soll, oder Sie Wohngeld beantragen möchten, benötigen Sie eine Mietbescheinigung. Diese wird vom Vermieter ausgestellt.
Anhand der Bescheinigung wird geprüft, ob die Kosten für die Wohnung angemessen sind und übernommen werden.
Wichtig ist, dass Sie sich den Vordruck von dem Amt besorgen, das für Sie zuständig ist. Sonst kann es passieren, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann oder die Bearbeitung länger dauert. Die Mietbescheinigung für Bad Oeynhausen haben wir bei uns hinterlegt.
Ein fester Bestandteil der Bescheinigung sind Fragen dazu, wie groß die Wohnung ist und wie hoch die Miete und die Nebenkosten sind. Zusätzlich kann die jeweilige Behörde noch weitere Angaben verlangen, wie zum Beispiel die Heizungsart, ob die Wohnung möbliert ist oder die Höhe der hinterlegten Kaution.
Die zu zahlende Miete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und der Vorauszahlung der Nebenkosten.
Die Höhe Ihrer Mietzahlung können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.
Die Miete ist bis spätestens dritten Werktag eines Monats zu verrichten. Eine verspätete oder sogar ausbleibende Mietzahlung hat eine Zahlungserinnerung oder Mahnung als Folge.
Ausbleibende Mietzahlungen sind ein zulässiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung. Eine Abmahnung ist hier nicht notwendig.
Ihre individuelle Mietvertragsnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese Nummer dient dazu, Sie als Mieter zu identifizieren und damit Sie sich legitimieren können. Nach Angabe Ihrer Mietvertragsnummer können wir Ihr Anliegen einfacher bearbeiten und Ihnen zudem persönliche Informationen zum Beispiel bezüglich Ihrer Mietzahlung weitergeben.
Haben Sie zu wenige Mülltonnen oder ist eine Mülltonne defekt oder sogar verschwunden?
Teilen Sie uns dies bitte mit und wir werden diese Angelegenheit bei den Stadtwerken Bad Oeynhausen melden.
Bei Fragen bezüglich der gelben Mülltonne können Sie sich an den Kundenservice der Firma PreZero (Kunden-Hotline 0800-886 66 66) wenden.
Achten Sie auf die ordnungsgemäße Mülltrennung. Wenn falscher Müll in der Mülltonne entsorgt wird, wird diese Mülltonne von dem Entsorgungsunternehmen stehen gelassen.
Helfen Sie dabei, unseren Planeten ein wenig grüner zu gestalten und denken Sie beim Entsorgen an die Mülltrennung. Was in welche Mülltonne gehört, können Sie bei unserem Formular „Mülltrennung“ nachlesen.
Hat ein Mieter wichtige Gründe für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag, kann er versuchen einen Nachmieter zu stellen. Dabei muss der Nachmieter für den Vermieter zumutbar sein. Der Vermieter muss einen Nachmieter allerdings nicht akzeptieren.
Gerne können Sie auch einen Nachmieter vorschlagen, wenn Sie nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden wollen.
Eine Namensänderung muss schriftlich mitgeteilt werden. Reichen Sie uns ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel eine Heiratsurkunde, zusätzlich mit ein.
Nutzen Sie hierfür gerne das Formular Namensänderung.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Schäden müssen unverzüglich angezeigt werden.
Eine schwere Verletzung der Obhutspflicht kann zur fristlosen Kündigung führen.
Die Parkplätze bei unseren Objekten sind zum größten Teil nicht den Wohnungen zugeordnet. Sollte dies doch der Fall sein, finden Sie diese Information in Ihrem Mietvertrag.
Es ist nicht gestattet, die Parkplätze selbstständig mit Schildern zu reservieren.
Zur ordnungsgemäßen Rückgabe gehört die vollständige Räumung aller Mieträume, wie Wohnung, Keller, Nebenräumen und Garage. Alle Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben.
Bestätigt der Vermieter, dass die Wohnung in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben worden ist, verzichtet er auf alle weitergehenden Ansprüche.
Bei lang anhaltenden Ruhestörungen, dokumentieren Sie bitte protokollarisch, was genau sich ereignet hat. Geben Sie bei Ruhestörung unbedingt auch Datum, Uhrzeit (von… bis…) an und unterzeichnen Sie Ihr Protokoll bzw. lassen es auch von Zeugen unterzeichnen. Nutzen Sie hierfür gerne unser vorgefertigtes Lärmprotokoll.
Haben Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung? Dann melden Sie diesen umgehend bei uns unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten. Sie sind dazu verpflichtet, den Mangel direkt anzuzeigen.
Wir werden den Schaden schnellstmöglich beheben lassen.
Nutzen Sie hierfür auch gerne unser Kontaktformular.
Bitte händigen Sie die Schlüssel zum Vertragsende nur einem/einer SGH-Mitarbeiter/in aus und nicht etwa einem/einer Nachmieter/in.
Sollten wir die Schlüssel von Ihnen nicht zum Vertragsende erhalten, wird für Sie weiterhin ein Nutzungsentgelt in Höhe der Miete fällig.
Sie haben die Möglichkeit, an dem SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Somit wird die Mietzahlung automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht und auf Ihr persönliches Mieterkonto überwiesen. Das Formular für das SEPA-Lastschrift-Mandat finden Sie bei unseren Formularen.
Sollten Sie eine neue Bankverbindung haben oder das SEPA-Mandat beenden wollen, teilen Sie uns die bitte schriftlich mit.
Für die kostenlose Abholung von Sperrmüll (außer Elektronik) sind die Stadtwerke Bad Oeynhausen zuständig.
Der Sperrmüll darf frühestens am Abend vor der Abholung an den Straßenrand gestellt werden.
Widerrechtlich abgestellter Sperrmüll wird kostenpflichtig entsorgt und auf alle Mieterinnen und Mieter umgelegt.
Der Tod eines Mieters muss uns schriftlich unter Vorlage der Sterbeurkunde mitgeteilt werden. Sollte der Mietvertrag mit zwei Vertragspartnern vereinbart worden sein, wird das Mietverhältnis von dem anderen Vertragspartner alleine fortgeführt. In diesem Fall wird ein Nachtrag zum Mietvertrag ausgestellt.
Sollte die Wohnung nach dem Tod nicht mehr bewohnt werden, muss diese schriftlich gekündigt werden. Hier gilt ebenfalls die Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei der Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe wird ein Protokoll über den Zustand der Wohnung, Anzahl der Schlüssel und der Zählerstände geführt. Sie erhalten davon eine Ausführung für Ihre Unterlagen. Mit den Zählerständen können Sie sich bei den notwendigen Versorgern (Strom und Heizung) an- bzw. abmelden.
Eine Untervermietung ist durch uns genehmigungspflichtig und muss über einen schriftlichen Antrag erfolgen. Bevor eine Untervermietung gestattet wird, wird folgendes geprüft:
- Handelt es sich um eine Untervermietung der gesamten Wohnung oder nur eines Teilbereiches (z.B. ein Zimmer)?
- Hat die Wohnung eine angemessene Größe für die Anzahl der Personen?
- Ist uns der /die Untermieter/in bereits bekannt?
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der Wohnberechtigungsschein ist für ein Jahr gültig und wird vom Wohnungsamt in Bad Oeynhausen ausgestellt. Maßgeblich für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins sind das Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, die Wohnungsgröße und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Homepage der Stadt Bad Oeynhausen unter der Rubrik „Soziales – Wohnberechtigungsscheine“
Wer einen Wohnsitz anmelden will, braucht dafür eine Wohnungsgeberbestätigung. Wer umzieht, muss sich an seinem neuen Wohnort in der Regel innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Damit das gelingt, benötigen Sie aufgrund des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der Regel zwei Dokumente: seinen Personalausweis oder Reisepass und eine Wohnungsgeberbestätigung. Letztere benötigen Sie als Bestätigung, dass Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse eingezogen ist.
Die Wohnungsgeberbestätigung wird von uns zu Beginn des Mietverhältnisses für alle einziehenden Personen ausgestellt. Sollten während der Mietlaufzeit zusätzliche Personen einziehen, wird dafür von uns ebenfalls, nach vorherigem Einverständnis, eine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt.
Bei einem Auszug ist diese in der Regel nicht notwendig.
Sie suchen innerhalb von Bad Oeynhausen eine Wohnung? Dann ist die SGH Ihr kompetenter und lokaler Ansprechpartner.
Schauen Sie gerne bei unseren Wohnungsanzeigen auf der Homepage oder bei ImmobilienScout24 vorbei.
Sie erhalten eine Zahlungserinnerung, sobald Sie mit der Mietzahlung in Verzug sind.
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn:
- Der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist
oder
- In einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.